Ich war auf einer Internetplattform angemeldet. Dort gibt es den normalen Bereich sowie einen Erotikbereich. Um seriös zu sein wird ein „Siegel des Anbieters “ vergeben. Dazu ist jedoch der Gewerbeschein sowie alle rechtlichen gesetzlichen Grundsätze zu erfüllen. Dieses Siegel ist natürlich „Fake“ da dies zwar überprüft wird jedoch es null Sinn ergibt. Man kann sich also ganz normal mit einer eMail Adresse regestrieren. Ich habe natürlich seriös wie ich bin meine echte eMail Adresse genommen, so das der Anbieter der Präsenz sehen konnte der ist Fotograf und Foto Journalist. Also habe ich als Fotograf meine Anzeigen geschaltet wie es üblich ist auf so einer Plattform. Und damit fing das Unheil an.

„Wer als Gewerbetreibender dort angemeldet ist muss sich mit vielen Dingen rumschlagen. Anzeigen werden nach Überprüfung aktiv gestellt bis dahin ist alles noch seriös. Auch ist es gut dass es einen eigener Erotikbereich gibt.

Nun jedoch kommen wir zu den „angeblichen“ Inserenten „ von minderjährigen bis Fakes tummelt sich dort alles. Nun war ich dort auch bereits zweimal angemeldet und es hat sich in den Jahren rein gar nichts verändert. Selbst am heutigen Abend ist dieser Bereich (16.09.2020) ohne Log in erreichbar. Da fragt man sich weshalb diese Plattform einen Anwalt beauftragt der sich dann noch widerspricht. Dazu wird es einen weiteren Bericht geben.

Erfahrungsbericht:

Also, als Fotograf sucht man selbstverständlich nach Frauen die sich vor der Kamera präsentieren. Ob Hochzeiten oder auch erotische Aufnahmen. Und genau da liegt das Problem bei dieser Internetpräsenz.

Der Erotik Bereich ist nur über einen Browser anwählbar was schon einmal gut ist. Jedoch die sich auf Anzeigen melden besitzen keinen Fake Check und keinen Alterscheck. Nun wird ein Fotograf tagelang von einer angeblichen Minderjährigen genervt. Er lässt sich darauf ein und meldet es anschließend dem Support dieser Internetpräsenz. Und was passiert der Gewerbetreibende wird gesperrt. Begründung bis Abschluss des Sachverhaltes. Da fragt man sich was man verkehrt gemacht hat.“

Jede Erotikseite muss gesetzlich ein Altersnachweis besitzen, nur diese Internetplattform hat so etwas nicht. Als Gewerbe muss man bei der Internetplattform sowieso nachweisen das man ein Gewerbe besitzt also mit Gewerbenachweis.

Erotikbereich hat nun mal keinen Altersnachweis:

„Technische Mittel gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV

Technische Mittel sind Zugangsbarrieren, die ein Internetanbieter oder Fernsehveranstalter

als Alternative zu den traditionellen Zeitgrenzen einsetzen kann, wenn er Inhalte verbreiten

will, die für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigend im Sinne des § 5 JMStV sind.

Technische Mittel müssen nicht das strenge Schutzniveau „geschlossener

Benutzergruppen“ im Sinne des § 4 Abs. 2 JMStV erfüllen, zu denen ausschließlich

Erwachsene Zugang haben dürfen. Die Altersprüfung bei technischen Mitteln muss

beispielsweise nicht im persönlichen Kontakt und nicht unter Vorlage und Sichtung von

(Original-) Ausweisdaten erfolgen. So ist auch eine rein elektronische Überprüfung des

Alters, z. B. durch das so genannte „Person-Check-Verfahren“ (auch „Personalausweis-

Kennziffernprüfung“) grundsätzlich möglich.“

Dies ist auch für den Anbieter dieser Plattform bindend. Vor allem da diese Plattform seinen Sitz in Bayern hat und dies aus dem Jugendschutzbericht für den Medienrat der Bayerischen

Landeszentrale für neue Medien (BLM), bereits 2011 veröffentlicht wurde. Dies kommt diese Plattform jedoch nicht nach .

Und hier vom heutigen Abend Screenshoots was diese Plattform nun gemacht hat nachdem ich es aufgedeckt habe.

Von Media-hagemann

Freier Reporter

error: Content is protected !!