Heute meldete sich der Anwalt der Internetpräsenz und forderte mich auf den Beitrag zu entfernen. Dies habe ich vorrübergehend gemacht.
Da ich dies im vorhinein wusste da eine seriöse Plattform das Gespräch gesucht hätte, habe ich natürlich den BPjM sowie die KJM darüber informiert.
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Sehr geehrter Herr Hagemann,
vielen Dank für Ihre Nachricht und das damit verbundene Interesse am Jugendmedienschutz.
Ein Verfahren bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) kann nur auf Antrag oder Anregung einer hierzu berechtigten Stelle initiiert werden. Zu dem Kreis der Antrags- und Anregungsberechtigten gehören zusammengefasst alle Behörden, die Polizei, Schulen sowie alle Träger der freien Jugendhilfe ( § 21 Jugendschutzgesetz).
Als Privatperson haben Sie zahlreiche Möglichkeiten sich an eine antrags- oder anregungsberechtigte Stelle zu wenden. Bei Internetseiten bietet es sich an, sich an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zu wenden. Sie ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Darüber hinaus ist die KJM antragsberechtigt und kann ein Verfahren bei der BPjM initiieren.
Die KJM hat auf ihrer Homepage ein eigenes Beschwerdeformular eingerichtet, mit welchem Sie schnell und einfach auf bedenkliche Internetseiten aufmerksam machen können. Nachstehend sende ich Ihnen den Link:
https://www.kjm-online.de/service/kontakt
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
XXXXXXX
Stabsstelle
Referentin Grundsatz und Strategie“
Somit wird sich im laufe der Zeit zeigen ob diese Internetpräsenz so bestehen bleiben wird wie sie im Moment noch ist. Unseriös und Tummelplatz für Minderjährige und Fake Accounts.